EU-Anerkennung des Abschlusses?

Mit einem Abschluss sind in verschiedenen Ländern unterschiedliche Ansprüche und Berechtigungen verbunden. Eine Anerkennung kann sich somit auf die tarifliche Eingruppierungen oder auf eine Zulassung zu weiterführenden Ausbildungsgängen auswirken.

Die Regelungen für eine Anerkennung hierzu können von Land zu Land unterschiedlich sein. In der Regel wird eine Einzelfallprüfung vorgenommen. Verbindliche Regelungen zu einer EU-weiten Anerkennung von Berufsbildungsabschlüssen gibt es zwar leider nicht, aber es wird zumindest daran gearbeitet.

Immerhin gibt es bereits mit Frankreich und Österreich Erklärungen, um eine generelle Vergleichbarkeit von Abschlusszeugnissen in der Berufsausbildung herzustellen. Damit ist zumindest eine generelle Zuordnung zu einem bestimmten Niveau möglich, aus denen aber keine rechtlich verbindlichen Ansprüche abgeleitet werden können.

Unser Fazit: Vor einem Wechsel in ein EU-Land sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden, um die Anerkennung vorab prüfen zu lassen.