FAQ Abschlussprüfung

Zu Beginn des letzten Ausbildungshalbjahrs erfolgt die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen und einer praktischen, mündlichen Prüfung im jeweiligen Einsatzgebiet.
Im schriftlichen Teil werden in zwei Tagen folgende Fächer geprüft:
 
  • Geschäftsprozesse (1. Tag)
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (2. Tag)
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (2. Tag)
Alle drei schriftlichen Prüfungsteile und die mündliche Prüfung werden nach der Zeugnisskala 1 bis 6 benotet. Die Zuordnung erfolgt nach folgendem Notenschlüssel:
 
Prozent von…
…bis
Note
100
92
1 – Sehr gut
91
81
2 – Gut
80
67
3 – Befriedigend
66
50
4 – Ausreichend
49
30
5 – Mangelhaft
29
0
6 – Ungenügend
Dieser Notenschlüssel wird in der Regel auch für Klassenarbeiten in der Berufsschule eingesetzt.
 
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses der Prüfung werden die einzelnen Prüfungsteile unterschiedlich stark gewichtet:
 
 
Nr.
Bereich
Dauer
Gewichtung
1
Geschäftsprozesse
180 Minuten
40 %
2
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
90 Minuten
20 %
3
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten
10 %
4
Einsatzgebiet („mündliche Prüfung“)
30 Minuten
30 %
   
SUMME
100 %
Für die Berechnung des Gesamtergebnisses werden die Ergebnisse entsprechend gewichtet und addiert.
 
Beispiel:
 
Nr.
Bereich
Gewichtung
Ergebnis (in %)
Wert
1
Geschäftsprozesse
40 %
77
30,8 %
2
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
20 %
73
14,6 %
3
Wirtschafts- und Sozialkunde
10 %
80
 8,0 %
4
Einsatzgebiet („mündliche Prüfung“)
30 %
83
24,9 %
 
Gesamtergebnis
   
78,3 %
= befriedigend
Die Regelung für das Bestehen der gesamten Prüfung ergibt sich aus § 10 der Ausbildungsordnung.
 
Demnach ist die Abschlussprüfung bestanden, wenn:
1. im Gesamtergebnis,
2. im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse,
3. in mindestens einem der beiden schriftlichen Prüfungsbereiche Kaufmännische Steuerung und Kontrolle und Wirtschafts- und Sozialkunde sowie
4. im Prüfungsbereich Einsatzgebiet
 
jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
 
Der vierte Teil der Prüfung ist die mündliche Prüfung im Einsatzgebiet. Diese findet am Ende der Ausbildung statt und bezieht sich auf das Einsatzgebiet im letzten Ausbildungshalbjahr.
Im ersten Teil dieser Prüfung präsentiert der Auszubildende die Ergebnisse seines selbst gewählten und genehmigten Fachthemas. Im zweiten Teil wird mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses ein Fachgespräch über das Thema geführt.
Bei Bestehen der Prüfung erhält der Prüfling sein Zeugnis in Form eines Kaufmannsgehilfenbriefes. Dieses Zeugnis ist einheitlich für das Bundesgebiet und wird international anerkannt.
 

Meist ist mit dem Bestehen der mündlichen Prüfung die Ausbildung beendet.

 
 
 
 
Häufige Fragen zur Abschlussprüfung
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
1. Wie oft finden Abschlussprüfungen im Jahr statt?
 
In jedem Jahr gibt es zwei Prüfungstermine: Anfang Mai und Ende November. zur Fragenübersicht

 

2. Wo finden die Abschlussprüfungen statt?
 

Die Abschlussprüfungen werden in der jeweiligen Region der IHK z. B. in größeren Räumen von Unternehmen, Berufsschulen oder größeren Hallen durchgeführt. Auf der Einladung zur Prüfung wird Ihnen der Prüfungsort mitgeteilt. zur Fragenübersicht

 

3.Wann wird der Auszubildende zur Abschlussprüfung zugelassen?

1. Wenn die Ausbildungszeit zurückgelegt ist oder nicht später als zwei Monate nach dem von der Kammer festgelegten Prüfungstermin endet.
2. Wenn die Teilnahme an der Zwischenprüfung nachgewiesen wird.
3. Wenn die vorgeschriebenen Berichtshefte (Ausbildungsnachweise) geführt wurden. zur Fragenübersicht

 

4. Wer wird vorzeitig zugelassen?
 
Vor einer vorzeitigen Zulassung erfolgt die Anhörung des Ausbildenden und der Berufsschule. Der Ausbildende muss bestätigen, dass die Leistungen des Auszubildenden eine Zulassung rechtfertigen.

zur Fragenübersicht

 
 
5. Kann man auch ohne Ausbildungsverhältnis zugelassen werden?
 
Ja. Hierfür ist nachzuweisen, dass der Prüfling in dem Beruf für mindestens das 1,5-fache der Zeit tätig war, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist. Es ist auch möglich, glaubhaft zu machen, dass er Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. zur Fragenübersicht
 

6. Wie erfolgt die Anmeldung?
 
Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch den Ausbildungsbetrieb mit Zustimmung des Auszubildenden. Im Falle einer Wiederholungsprüfung meldet sich der Bewerber selbst an, sofern kein Ausbildungsverhältnis mehr besteht. Bewerber, die keinen Ausbildungsvertrag hatten, müssen sich ebenfalls selbst anmelden. zur Fragenübersicht

 

7. Welche Unterlagen sind bei der Anmeldung einzureichen?
 
1. Auszubildende haben der Anmeldung beizufügen:
  • Berichtshefte (Ausbildungsnachweise)
  • Letztes Zeugnis der zuletzt besuchten Schule (evtl. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise)
  • Tabellarischer Lebenslauf
2. Andere Bewerber:
  • Tätigkeitsnachweise oder glaubhafte Darlegung über den Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten, die die Zulassung rechtfertigen.
  • Bei vollschulischer Ausbildung letztes Zeugnis der zuletzt besuchten Schule
  • Tabellarischer Lebenslauf
zur Fragenübersicht
 
 
8.Wer entscheidet über die Zulassung?
 
Über die Zulassung entscheidet die Kammer, sie ist die zuständige Stelle. Sollte die Kammer die Zulassungsvoraussetzungen für nicht gegeben halten, so entscheidet der Prüfungs- oder Zulassungsausschuss. zur Fragenübersicht
 

9.Wie werden die Prüfungsleistungen bewertet?
 
Für die Bewertung sowohl eines jeden Einzelfaches als auch der gesamten schriftlichen Prüfung und der
gesamten mündlichen Prüfung gilt der folgende Notenschlüssel:
 
100–92 Punkte: Note 1 (sehr gut)
unter 92–81 Punkte: Note 2 (gut)
unter 81–67 Punkte: Note 3 (befriedigend)
unter 67–50 Punkte: Note 4 (ausreichend)
unter 50–30 Punkte: Note 5 (mangelhaft)
unter 30–0 Punkte: Note 6 (ungenügend)

zur Fragenübersicht

 

10.Wer korrigiert die schriftliche Abschlussprüfung?

Die Prüfungsteile „Kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“ werden maschinell mit Hilfe des Lösungsbogens ausgewertet.
Der Teil „Geschäftsprozesse“ wird durch fachkundige Korrektoren, z. B. Berufschullehrer, korrigiert. Über die endgültige Bewertung entscheidet aber der Prüfungsausschuss. zur Fragenübersicht

11. Was passiert, wenn die Prüfung Fehler, wie z. B. Druckfehler oder inhaltliche Fehler enthält?

Diese Fehler werden bei der Korrektur festgestellt und können durch den Prüfungsausschuss berücksichtigt werden. Grundsätzlich können solche Fehler nicht zu Lasten des Prüflings gehen. zur Fragenübersicht

12.Besteht man die Prüfung, wenn ungenügende Leistungen vorliegen?
 
Sind ungenügende Leistungen in einem oder mehreren Prüfungsbereichen
vorhanden, so ist die Prüfung nicht bestanden. zur Fragenübersicht
 

13.Besteht man die Prüfung, wenn das Prüfungsergebnis im Bereich „Geschäftsprozesse“ mangelhaft und der Rest ausreichend ist?
 
Liegt in der schriftlichen Prüfung im Fach “Geschäftsprozesse” eine mangelhafte Leistung vor, so ist eine mündliche Ergänzungsprüfung zum Bestehen der Prüfung zwingend erforderlich.
 
 
Diese mündliche Ergänzungsprüfung dauert etwa 15 Minuten. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das Ergebnis der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
 
Beispiel
 
Bereich
Gewichtung
Ergebnis (in %)
Wert
Ergebnis der schriftlichen Prüfung
2
45
90
Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung
1
69
69
Gesamtergebnis
159/ 3
= 53 %
= ausreichend
zur Fragenübersicht
 
 
14.Besteht man die Prüfung, wenn das Prüfungsergebnis im Bereich Kaufmännische Steuerung und Kontrolle ODER Wirtschafts- und Sozialkunde mangelhaft ist und der Rest ausreichend ist?
 
Liegt in einem der beiden Fächer ein „mangelhaft“ vor, so muss in der Regel kein Ausgleich zum Bestehen der Prüfung erfolgen.
 
Bei nahezu ungenügenden Leistungen sowie schwachen Leistungen in allen anderen Prüfungsgebieten könnte aber ein Ausgleich durch eine mündliche Ergänzungsprüfung erforderlich werden.
 
Beispiel (Ergebnis ohne mündliche Ergänzungsprüfung)
 
Nr.
Bereich
Gewichtung
Ergebnis (in %)
Wert
1
Geschäftsprozesse
40 %
52
20,8 %
2
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
20 %
32
6,4 %
3
Wirtschafts- und Sozialkunde
10 %
50
 5,0 %
4
Einsatzgebiet („mündliche Prüfung“)
30 %
55
16,5 %
Gesamtergebnis
100 %
48,7 %
= mangelhaft
zur Fragenübersicht
 
 
15.Besteht man die Prüfung, wenn das Prüfungsergebnis im Bereich Kaufmännische Steuerung und Kontrolle UND Wirtschafts- und Sozialkunde mangelhaft ist und der Rest ausreichend ist?
 
Sofern in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in diesen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ bewertet worden sind, ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der Fächer die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen.
Notwendig wird diese Ergänzungsprüfung dann, wenn dieses für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich wird dabei vom Prüfling bestimmt.
 
Die Berechnung des Prüfungsergebnisses für diesen Bereich erfolgt im Verhältnis 2 : 1 (Ergebnis der schriftlichen Arbeit zu Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung). zur Fragenübersicht
 
 

16.Kann die Prüfung wiederholt werden?

Ja. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Somit kann sich der Prüfling insgesamt dreimal zur Prüfung stellen. Frühestens ist eine erneute Prüfung nach 6 Monaten möglich. Bis zur Wiederholungsprüfung kann der Prüfling verlangen, dass sein Ausbildungsverhältnis verlängert wird. Die höchstmögliche Verlängerung ist auf ein Jahr begrenzt. zur Fragenübersicht

17.Welche Folgen haben Rücktritt und Nichtteilnahme?

Durch eine schriftliche Erklärung rechtzeitig vor Beginn der Prüfung ist ein Rücktritt
möglich.
Sollte der während der Prüfung erfolgen, können bis dahin erbrachte Leistungen nur anerkannt werden, wenn ein wichtiger Grund (z. B. Erkrankung) vorliegt. Ob ein solcher wichtiger Grund vorliegt, entscheidet der Prüfungsausschuss.
Kommt der Prüfungsausschuss zu der Auffassung, dass kein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden und kann noch zweimal wiederholt werden.
Bleibt der Prüfling ohne wichtigen Grund der Prüfung fern, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Eine zweimalige Wiederholung ist dann möglich. zur Fragenübersicht

18.Ist ein Ausschluss von der Prüfung möglich?

Täuschungshandlungen, wie Abgucken oder Spickzetteleinsatz führen zu einem Ausschluss von der Prüfung. Die Prüfung gilt dann als nicht bestanden.
Dieses gilt entsprechend, wenn die Täuschung erst nach der Prüfung, bis spätestens innerhalb eines Jahres, festgestellt wird.

19.Kann der Prüfling Einsicht in die Prüfungsunterlagen nehmen?

Ja, auf Antrag ist Einsicht zu gewähren. Die Prüfungsarbeiten werden zwei Jahre, die Prüfungsprotokolle zehn Jahre aufbewahrt.zur Fragenübersicht

 20. Kann der Prüfling das Ergebnis der Prüfung anfechten?
Gegenüber der Entscheidung des Prüfungsausschusses kann der Prüfling Rechtsmittel einlegen. Zunächst kann er Widerspruch bei der IHK einlegen. Sofern dieser Widerspruch abgelehnt wird, ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich. zur Fragenübersicht
 
 

21.Wann erhalte ich das Ergebnis meiner schriftlichen Abschlussprüfung?

Das Ergebnis der Abschlussprüfung wird etwa sechs Wochen nach dem Prüfungstermin an die Adresse des Auszubildenden verschickt. zur Fragenübersicht

22.Wann erhalte ich das Ergebnis meiner mündlichen Abschlussprüfung?

Das Ergebnis der mündlichen Abschlussprüfung wird im Anschluss an die Prüfung mitgeteilt. zur Fragenübersicht

23.Wann erhalte ich mein Abschlusszeugnis?

In den meisten Fällen bildet das Bestehen der mündlichen Prüfung den letzten Teil der Prüfung. Im Anschluss an diese Prüfung wird Ihnen das Abschlusszeugnis der IHK ausgehändigt. zur Fragenübersicht

24. Wo kann ich die Fragen der bisherigen Abschlussprüfungen einsehen?
Beim U-Form-Verlag in Solingen können Sie die Original-Prüfungsbögen alter Abschlussprüfungen kaufen. zur Fragenübersicht
 

25. Wo kann ich die Fragen meiner Abschlussprüfung einsehen?

Beim U-Form-Verlag in Solingen können Sie einige Wochen nach der Prüfung die Original-Prüfungsbögen kaufen. zur Fragenübersicht
 
26. Wann genau finden die nächsten schriftlichen Abschlussprüfungen statt?


Winter 2023/2024: Di./Mi. 28./29. November (1. Tage: Beginn um 8 Uhr, 2. Tag: Beginn um 14 Uhr)
Sommer 2024: Di./Mi. 23./24. April (1. Tage: Beginn um 8 Uhr, 2. Tag: Beginn um 14 Uhr)
Winter 2024/2025: Di./Mi. 26./27. November (1. Tage: Beginn um 8 Uhr, 2. Tag: Beginn um 14 Uhr)
Sommer 2025: Di./Mi. 6./7. Mai (1. Tage: Beginn um 8 Uhr, 2. Tag: Beginn um 14 Uhr)

Für das Bundesland Baden-Württemberg gibt es hiervon abweichende Termine. In den Winterprüfungen finden die Prüfungen etwa Anfang November statt, in den Sommerprüfungen etwa Anfang Mai. zur Fragenübersicht

27. Wer entwickelt die Fragen der Abschlussprüfung?

Die Fragen werden von Fachausschüssen im Auftrag der Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (kurz: AkA) in Nürnberg entwickelt. zur Fragenübersicht