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Geschäftsprozesse (1. Tag)
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Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (2. Tag)
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Wirtschafts- und Sozialkunde (2. Tag)
Prozent von…
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…bis
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Note
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100
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92
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1 – Sehr gut
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91
|
81
|
2 – Gut
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80
|
67
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3 – Befriedigend
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66
|
50
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4 – Ausreichend
|
49
|
30
|
5 – Mangelhaft
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29
|
0
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6 – Ungenügend
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Nr.
|
Bereich
|
Dauer
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Gewichtung
|
1
|
Geschäftsprozesse
|
180 Minuten
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40 %
|
2
|
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
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90 Minuten
|
20 %
|
3
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Wirtschafts- und Sozialkunde
|
60 Minuten
|
10 %
|
4
|
Einsatzgebiet („mündliche Prüfung“)
|
30 Minuten
|
30 %
|
SUMME
|
100 %
|
Nr.
|
Bereich
|
Gewichtung
|
Ergebnis (in %)
|
Wert
|
1
|
Geschäftsprozesse
|
40 %
|
77
|
30,8 %
|
2
|
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
|
20 %
|
73
|
14,6 %
|
3
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
10 %
|
80
|
8,0 %
|
4
|
Einsatzgebiet („mündliche Prüfung“)
|
30 %
|
83
|
24,9 %
|
Gesamtergebnis
|
78,3 %
= befriedigend
|
Meist ist mit dem Bestehen der mündlichen Prüfung die Ausbildung beendet.
Die Abschlussprüfungen werden in der jeweiligen Region der IHK z. B. in größeren Räumen von Unternehmen, Berufsschulen oder größeren Hallen durchgeführt. Auf der Einladung zur Prüfung wird Ihnen der Prüfungsort mitgeteilt. zur Fragenübersicht
3.Wann wird der Auszubildende zur Abschlussprüfung zugelassen?
1. Wenn die Ausbildungszeit zurückgelegt ist oder nicht später als zwei Monate nach dem von der Kammer festgelegten Prüfungstermin endet.
2. Wenn die Teilnahme an der Zwischenprüfung nachgewiesen wird.
3. Wenn die vorgeschriebenen Berichtshefte (Ausbildungsnachweise) geführt wurden.
zur Fragenübersicht
4. Wer wird vorzeitig zugelassen?
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Berichtshefte (Ausbildungsnachweise)
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Letztes Zeugnis der zuletzt besuchten Schule (evtl. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise)
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Tabellarischer Lebenslauf
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Tätigkeitsnachweise oder glaubhafte Darlegung über den Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten, die die Zulassung rechtfertigen.
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Bei vollschulischer Ausbildung letztes Zeugnis der zuletzt besuchten Schule
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Tabellarischer Lebenslauf
10.Wer korrigiert die schriftliche Abschlussprüfung?
Die Prüfungsteile „Kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“ werden maschinell mit Hilfe des Lösungsbogens ausgewertet.
Der Teil „Geschäftsprozesse“ wird durch fachkundige Korrektoren, z. B. Berufschullehrer, korrigiert. Über die endgültige Bewertung entscheidet aber der Prüfungsausschuss. zur Fragenübersicht
11. Was passiert, wenn die Prüfung Fehler, wie z. B. Druckfehler oder inhaltliche Fehler enthält?
Diese Fehler werden bei der Korrektur festgestellt und können durch den Prüfungsausschuss berücksichtigt werden. Grundsätzlich können solche Fehler nicht zu Lasten des Prüflings gehen. zur Fragenübersicht
13.Besteht man die Prüfung, wenn das Prüfungsergebnis im Bereich „Geschäftsprozesse“ mangelhaft und der Rest ausreichend ist?
Bereich
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Gewichtung
|
Ergebnis (in %)
|
Wert
|
Ergebnis der schriftlichen Prüfung
|
2
|
45
|
90
|
Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung
|
1
|
69
|
69
|
Gesamtergebnis
|
159/ 3
= 53 %
= ausreichend
|
Nr.
|
Bereich
|
Gewichtung
|
Ergebnis (in %)
|
Wert
|
1
|
Geschäftsprozesse
|
40 %
|
52
|
20,8 %
|
2
|
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
|
20 %
|
32
|
6,4 %
|
3
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Wirtschafts- und Sozialkunde
|
10 %
|
50
|
5,0 %
|
4
|
Einsatzgebiet („mündliche Prüfung“)
|
30 %
|
55
|
16,5 %
|
Gesamtergebnis
|
100 %
|
48,7 %
= mangelhaft
|
Notwendig wird diese Ergänzungsprüfung dann, wenn dieses für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich wird dabei vom Prüfling bestimmt.
16.Kann die Prüfung wiederholt werden?
Ja. Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden. Somit kann sich der Prüfling insgesamt dreimal zur Prüfung stellen. Frühestens ist eine erneute Prüfung nach 6 Monaten möglich. Bis zur Wiederholungsprüfung kann der Prüfling verlangen, dass sein Ausbildungsverhältnis verlängert wird. Die höchstmögliche Verlängerung ist auf ein Jahr begrenzt.
zur Fragenübersicht
17.Welche Folgen haben Rücktritt und Nichtteilnahme?
Durch eine schriftliche Erklärung rechtzeitig vor Beginn der Prüfung ist ein Rücktritt
möglich.
Sollte der während der Prüfung erfolgen, können bis dahin erbrachte Leistungen nur anerkannt werden, wenn ein wichtiger Grund (z. B. Erkrankung) vorliegt. Ob ein solcher wichtiger Grund vorliegt, entscheidet der Prüfungsausschuss.
Kommt der Prüfungsausschuss zu der Auffassung, dass kein wichtiger Grund vorliegt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden und kann noch zweimal wiederholt werden.
Bleibt der Prüfling ohne wichtigen Grund der Prüfung fern, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Eine zweimalige Wiederholung ist dann möglich.
zur Fragenübersicht
18.Ist ein Ausschluss von der Prüfung möglich?
Täuschungshandlungen, wie Abgucken oder Spickzetteleinsatz führen zu einem Ausschluss von der Prüfung. Die Prüfung gilt dann als nicht bestanden.
Dieses gilt entsprechend, wenn die Täuschung erst nach der Prüfung, bis spätestens innerhalb eines Jahres, festgestellt wird.
19.Kann der Prüfling Einsicht in die Prüfungsunterlagen nehmen?
Ja, auf Antrag ist Einsicht zu gewähren. Die Prüfungsarbeiten werden zwei Jahre, die Prüfungsprotokolle zehn Jahre aufbewahrt.zur Fragenübersicht
21.Wann erhalte ich das Ergebnis meiner schriftlichen Abschlussprüfung?
Das Ergebnis der Abschlussprüfung wird etwa sechs Wochen nach dem Prüfungstermin an die Adresse des Auszubildenden verschickt. zur Fragenübersicht
22.Wann erhalte ich das Ergebnis meiner mündlichen Abschlussprüfung?
Das Ergebnis der mündlichen Abschlussprüfung wird im Anschluss an die Prüfung mitgeteilt. zur Fragenübersicht
23.Wann erhalte ich mein Abschlusszeugnis?
In den meisten Fällen bildet das Bestehen der mündlichen Prüfung den letzten Teil der Prüfung. Im Anschluss an diese Prüfung wird Ihnen das Abschlusszeugnis der IHK ausgehändigt. zur Fragenübersicht
25. Wo kann ich die Fragen meiner Abschlussprüfung einsehen?
Winter 2024/2025: Di./Mi. 26./27. November (1. Tage: Beginn um 8 Uhr, 2. Tag: Beginn um 14 Uhr)
Sommer 2025: Di./Mi. 6./7. Mai (1. Tage: Beginn um 8 Uhr, 2. Tag: Beginn um 14 Uhr)
Winter 2025/2026: Di./Mi. 25./26. November (1. Tage: Beginn um 8 Uhr, 2. Tag: Beginn um 14 Uhr)
Für das Bundesland Baden-Württemberg gibt es hiervon abweichende Termine. In den Winterprüfungen finden die Prüfungen etwa Anfang November statt, in den Sommerprüfungen etwa Anfang Mai. zur Fragenübersicht
27. Wer entwickelt die Fragen der Abschlussprüfung?