COVID-19-Pandemie
Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie haben die AkA und ZPA Nord-West für die schriftlichen kaufmännischen Zwischen- und Abschlussprüfungen an den Prüfungsterminen Herbst 2020 und Winter 2020/21 auf Folgendes hingewiesen (Quelle: https://www.ihk-aka.de/aktuelles/pruefungsnews/1220 vom 10.9.20):
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- Bei der Bearbeitung der Prüfungsaufgaben ist von einem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb auszugehen, der nicht durch die COVID-19-Pandemie beeinflusst bzw. durch entsprechende behördliche Verfügungen eingeschränkt ist. Auf den Deckblättern der Aufgabensätze ist ein entsprechender Hinweis abgedruckt.
- Die grundsätzliche Regelung, dass bei der Bearbeitung der Aufgaben Gesetze und Verordnungen jeweils in der zum Prüfungstermin gültigen Fassung anzuwenden sind, gilt auch für die zeitlich befristete Senkung des allgemeinen und des ermäßigten Umsatzsteuersatzes („Zweites Corona-Steuerhilfegesetz“).
aus dem Jahr 2009: Alte, aber wichtige News
Für die kommenden schriftlichen Abschlussprüfungen hat die AKA wichtige Hinweise gegeben (Quelle: IHK-Prüfungsnews vom 16.03.2009). Diese schaffen Klarheit und geben zudem wichtige Hinweise zur Vorbereitung.
Hier die Einzelheiten im Überblick:
1. Prüfungsbereich Geschäftsprozesse
Das Themenfeld Außenhandel wird zunehmend wichtiger. Hierbei kann nach Liefer- und Zahlungsbedingungen gefragt werden. Dazu gehören insbesondere die Incoterms, wobei eine Eingrenzung auf EXW, FAS, FOB, CIF, CPT, DDP und DAF erfolgt. Zudem können sich die Fragen auf Dokumenteninkasso sowie auf das bestätigte/unbestätigte Dokumentenakkreditiv beziehen.
2. Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
a.) NICHT mehr prüfungsrelevant sind folgende Themen:
– Buchung indirekter Abschreibungen
– Degressive Abschreibung
– Buchung von Wertpapieren
– Wechsel
– Internationale Rechnungslegung
– Prozesskostenrechnung
b.) Finanzbuchführung:
– Geringwertige Wirtschaftsgüter: Kontierungsaufgaben sollen frühestens in der Abschlussprüfung Sommer 2010 gestellt werden. Die entsprechenden Konten für GWG-Sammelposten und die Abschreibungen auf diese GWG-Sammelposten werden in dem Industriekontenrahmen zur Prüfung aufgenommen.
– Entgeltbuchungen: Ab der Abschlussprüfung Sommer 2010 können Buchungen unter Berücksichtigung der SV-Vorauszahlungen erfolgen. Differenzbeträge zu den Buchungen aus dem Vormonat und bilanzielle Aspekte werden ausgeklammert.
– Einkaufsbuchungen: Es kann nach beiden Buchungsverfahren (bestandsorientierte oder aufwandsorientierte Buchung) gefragt werden. Hierbei sollten die Angaben in der Aufgabenstellung besonders beachtet werden.
– Verkauf von Anlagegenständen: Ab der Abschlussprüfung Sommer 2010 wird die Bruttomethode angewandt.Der Verkaufswert wird über 541 Sonstige Erlöse gebucht. Der Restwert der Anlage wird – nach Berücksichtigung einer zeitanteiligen Abschreibung – über das Konto 6979 Anlagenabgänge aufgelöst.
c.) Kosten- und Leistungsrechnung:
– Aufwendungen und Erträge werden den Gruppen 90, 91 und 92 zugeordnet. Die Aufgaben werden künftig eine eindeutige Zuordnung ermöglichen.
– Zuschlagsätze: Die Gemeinkostenzuschlagsätze für die Bereiche Verwaltung und Vertrieb werden von den Herstellkosten des Umsatzes bezogen.
d.) Zinsberechnung:
Zinsberechnungen werden mit Hilfe der kaufmännische Zinsmethode durchgeführt. Der Monat wird hierbei grundsätzlich mit 30 Tagen und das Jahr mit 360 Tagen berücksichtigt.